Blasorchester; gegründet 1974

Mitgliedschaft


 

Das Blasorchester Cannstatter Bläserkreis e.V. (CBK) besteht aus aktiven und fördernden (passiven) Mitgliedern sowie aus Ehrenmitgliedern.

Mitglieder können gemäß Vereinssatzung alle Personen werden, die bereit sind, die Ziele des Vereins zu unterstützen und sich mit der Satzung einverstanden erklären. Jeder, der am Vereinsleben des CBK interessiert ist, kann, auch wenn er selbst kein Instrument spielt, förderndes Mitglied werden. Er wird dann regelmäßig über Auftritte und sonstige Veranstaltungen informiert bzw. zu diesen eingeladen. In der Mitgliederversammlung ist das volljährige fördernde Mitglied stimmberechtigt wie ein aktives Mitglied.

Seit 17.3.2016 gilt unsere neue Beitragsordnung. Der jährliche Mitgliedsbeitrag für aktive und fördernde Mitglieder beträgt:

  • 70 Euro für Einzelpersonen
  • 100 Euro für Familien (Ehepaare/in eheähnlicher Gemeinschaft lebende Paare sowie deren Kinder, sofern sie das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder sich noch in Ausbildung/im Studium befinden, danach ist ein eigener Mitgliedsbeitrag fällig. Die Mitgliedschaft von Kindern kann bereits ab Geburt erfolgen.)
  • beitragsfrei sind Kinder/Jugendliche, sofern diese das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder sich noch in Ausbildung/im Studium befinden.

Den Mitgliedsantrag können Sie sich hier herunterladen. Wir bitten Sie, uns eine SEPA-Lastschriftermächtigung zu erteilen. Bitte denken Sie im Falle der Änderung Ihrer Anschrift oder Bankverbindung daran, uns dies mitzuteilen (siehe Anschrift des CBKs). Das ausgefüllte und unterschriebene Formular schicken Sie bitte an vorstand@cannstatter-blaeserkreis.de